Immer wieder begegnet man beim Thema Tierschutzhund oder Tierschutzkatze dem Begriff “Pflegestelle“. Mit Pflegestelle wird die vorübergehende Unterbringung eines Tierschutz-Tieres bis zur Vermittlung an eine “Endstelle” umschrieben. Auf Pflegestellen werden die Tiere von lieben Menschen aufgenommen, gepflegt und an viele Situationen gewöhnt, die sie in ihrem Alltag kennen sollten. Die Tiere warten dort auf die Vermittlung an einen neuen Besitzer und einen Platz für’s Leben.
Der Betrieb von Pflegestellen ist in der EU und in der Schweiz konzessionierten Tierheimen mit diplomiertem Tierpflegepersonal vorbehalten. Die Weitervermittlung von Tieren auf Pflegestellen an die Endbesitzer, auch wenn damit keinerlei Gewinn erwirtschaftet wird, gilt vor dem Gesetz als “gewerblicher Tierhandel” und benötigt spezielle Konzessionen. Ebenso gilt die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen von einem EU-Land in ein anderes oder in die Schweiz auf eine Pflegestelle als “gewerbliche Tier-Einfuhr” und erfolgt nach einer speziellen Verfahrensweise, die sich von der “Einfuhr privater Heimtiere” unterscheidet.
Die Dienstleistungen der Schweizerischen Hunde- und Katzenrettung Mallorca SHRM bei der Vermittlung beschränkt sich aus diesen Gründen bis auf Weiteres auf das Herstellen von Kontakten zwischen interessierten Privatpersonen und unseren Partnerorganisationen sowie die Beratung und Unterstützung von Privatpersonen, die sich als Endbesitzer einen Tierschutzhund oder eine Tierschutzkatze aus der EU (oder ab einer offiziellen Schweizer Pflegestelle) anschaffen möchten.

